Preise & Organisation

Erstbehandlung (60 Minuten) : 135€

Folgebehandlung (45 Minuten) : 110€

Verordnung & Rückerstattung

Für Physiotherapie und osteopathisch-manuelle Behandlungen benötigen Sie eine ärztliche Verordnung mit Angabe von Dauer (45 oder 60 Minuten) und Diagnose.

Die Berufsbezeichnung „Osteopathin“ ist in Österreich derzeit noch nicht gesetzlich geregelt – es gibt jedoch starke Bestrebungen und positive Signale in diese Richtung. Einige Versicherungen, wie die SVS, sowie viele Zusatzversicherungen übernehmen inzwischen einen Teil oder sogar die gesamten Kosten. Bitte lassen Sie sich auf Ihrer Verordnung daher neben Physiotherapie, auch Osteopathie anführen, da meine Behandlungen in der Regel eine Kombination aus Physiotherapie und osteopathischen Techniken umfassen.Diese erhalten Sie von ihrer Hausärztin/ihrem Hausarzt oder Fachärztin/Facharzt.

  • ÖGK & BVAEB: keine Bewilligung notwendig

  • SVS & KFA: Bewilligung erforderlich

Die Höhe der Kostenrückerstattung ist je nach Versicherung unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit auch osteopathische Behandlungen übernommen werden.

Wichtig: Sollten Sie zu dem Termin keine Verordnung mitbringen, wird die Einheit als Präventions-Maßnahme verrechnet und Sie bekommen im Normalfall keine Rückerstattung von den Krankenkassen!