Häufig gestellte Fragen - FAQ
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Wenn Sie zum ersten Mal in meine Praxis kommen, benötigen Sie eine Überweisung/Verordnung Ihrer Hausärztin/Ihres Hausarztes für Physiotherapie und Osteopathie.
Zu Beginn der ersten Sitzung nehme ich mir Zeit für ein ausführliches Anamnesegespräch. So kann ich mir ein Bild von Ihrer Krankheitsgeschichte machen. Dabei gehe ich vom aktuellen Symptom aus, beziehe aber auch frühere Beschwerden oder relevante Ereignisse mit ein. Bitte bringen Sie bereits vorhandene aktuelle Befunde / MRT- /CT- /Röntgenbilder mit.
Im Anschluss erfolgt eine körperliche Untersuchung im Stehen, Sitzen und Liegen, teilweise mit aktiven Bewegungen. Mit meinen Händen ertaste ich anatomische Strukturen und mögliche Spannungen. Die Ergebnisse bespreche ich mit Ihnen und schlage ein individuelles Behandlungskonzept vor. Zusätzlich können wir klären, ob gezielte Übungen für zu Hause hilfreich oder notwendig sind.
Für Untersuchung und Behandlung bitte ich Sie, sich bis auf die Unterwäsche zu entkleiden.
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Ich arbeite ganzheitlich und gebe Ihnen nach der ersten Behandlung eine Rückmeldung, welche Therapieform aus meiner Sicht am sinnvollsten ist: Physiotherapie mit aktiven Übungen zur Körperwahrnehmung und Kräftigung oder Osteopathie zur Regulation und Entspannung. Häufig entsteht eine Kombination aus beiden Ansätzen. Besonders wichtig ist mir dabei, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und Ihre Eigenverantwortung zu stärken.
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Wenn Sie gesund und beschwerdefrei sind, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung zu mir kommen. In diesem Fall handelt es sich um eine präventive Behandlung und/oder ein gezieltes Training zur Erreichung individueller Ziele. Bitte beachten Sie, dass die Kosten in diesem Fall zur Gänze selbst zu tragen sind.
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Da ich als Wahltherapeutin arbeite, werden die Behandlungskosten direkt nach einer Therapieeinheit per Privatrechnung beglichen (Bar oder Bankomat-/Kreditkarte). Mit einer ärztlichen Verordnung können Sie diese anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten in der Regel rund 80 % des Kassentarifs (nicht des tatsächlichen Rechnungsbetrags) rückerstattet.